Information für alle Autofahrer/-innen

ich möchte meine Seite nutzen um allen Autofahrern wichtige Informationen zu liefern. Es geht um das Verhalten im Falle eines nicht selbstverschuldeten Unfalls. Da ich tagtäglich erlebe, wie uninformiert die Geschädigten sind und welche Nachteile dadurch im Umgang mit der gegnerischen Versicherung entstehen, möchte ich hier ein paar Informationen geben.

Generell gilt:
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls hat der Geschädigte Anspruch auf einen neutralen Gutachter seiner Wahl. Die Kosten für diesen Gutachter muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Wir reden von Schäden über ca. 750 Euro Schadenhöhe.

Der neutrale Gutachter arbeitet nicht weisungsgebunden und ermittelt Wiederbeschaffungswert, Schadenhöhe, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Reparaturdauer. Gerne wird von der gegnerischen Versicherung versucht, einen freien Sachverständigen zu übergehen und einen "eigenen" Sachverständigen zu schicken. Darauf sollte man sich nicht einlassen, denn dieser arbeitet schließlich für seinen Auftraggeber, (die Versicherung) die den Schaden bezahlen muss. Nun entsteht die Situation, dass derjenige, der etwas bezahlen muss selbst überprüft, wie hoch der Schaden ist...!!! Eine Steigerung hierzu ist der Hinweis der gegnerischen Versicherung an den Geschädigten, er solle lediglich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und selbst (!) Bilder machen und zuschicken. Das kann böse Folgen für den Geschädigten haben.

Ein Kostenvoranschlag kann niemals Angaben zu Restwert oder Wertminderung enthalten.

Kostenvoranschläge werden in der Regel vom Meister nebenbei erstellt und enthalten erfahrungsgemäß nicht alle notwendigen Positionen und die Reparaturkosten sind in der Regel 10-20% niedriger als in einem Gutachten. Außerdem kann die gegnerische Versicherung nicht verlangen, dass Sie ihr Fahrzeug von der DEKRA oder sonstigen Gesellschaften begutachten lassen. Ebenso haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Informieren Sie sich nach einem Unfallschaden bei ortsansässigen freien Sachverständigen oder Rechtsanwälten.